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   OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15   

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https://dejure.org/2017,14174
OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15 (https://dejure.org/2017,14174)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.04.2017 - 3 LA 74/15 (https://dejure.org/2017,14174)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 2017 - 3 LA 74/15 (https://dejure.org/2017,14174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, RdFunkBeitrStVtr SH
    Erhebung von Rundfunkbeiträgen in Abhängigkeit von Raumeinheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung des geräteunabhängigen Beitrags hinsichtlich Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Schutzbereich der sog. negativen Informationsfreiheit; Beitragszahlung als Gegenleistung für den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung des geräteunabhängigen Beitrags hinsichtlich Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Schutzbereich der sog. negativen Informationsfreiheit; Beitragszahlung als Gegenleistung für den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit

  • rechtsportal.de

    RBStV § 5 Abs. 1 S. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1-2
    Erhebung des geräteunabhängigen Beitrags hinsichtlich Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Schutzbereich der sog. negativen Informationsfreiheit; Beitragszahlung als Gegenleistung für den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Dezember 2016 (- 6 C 49.15 - und - 6 C 14.15 -) zur Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung nach § 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge i. V. m. dem Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 16. Dezember 2011 (GVOBI SH 2011, 345 ff. -RBStV-).

    Aber auch diese liegen jedenfalls nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2016 (a.a.O.) nicht vor.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen mit seinen Entscheidungen vom 7. Dezember 2016 (a.a.O.) eine an Raumeinheiten anknüpfende Beitragserhebung unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung und -nutzungsmöglichkeit für rechtmäßig erklärt.

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang aber auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur raumeinheitenbezogenen Beitragspflicht im nicht privaten Bereich hin (BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 -, juris Rn. 24ff.).

  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Dezember 2016 (- 6 C 49.15 - und - 6 C 14.15 -) zur Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung nach § 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge i. V. m. dem Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 16. Dezember 2011 (GVOBI SH 2011, 345 ff. -RBStV-).

    Hierzu hat es im Einzelnen ausgeführt (vgl. - 6 C 14.15 -, juris, Rn. 46f.):.

    Der Beitrag wird nur als Gegenleistung für den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit erhoben (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 14.15, juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass die Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der damit notgedrungen verbundenen Ungleichheit stehen müssen (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 50; BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 34 f).

    Dies würde in der Sache eine Rückkehr zur gerätebezogenen Rundfunkgebührenpflicht bedeuten, die die Landesgesetzgeber wegen des drohenden strukturellen Erhebungsdefizits aufgeben durften (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275, Rn. 37).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 3 LA 34/14

    Aufstellung von Geldspielgeräten; Beschränkung der Gewerbefreiheit; Abgrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    Für deren Vorliegen ist nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 LA 34/14 - Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -).

    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Februar 2015 - a.a.O.; Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 4 M 102/99 - ebenso Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rn. 7a).

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass die Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der damit notgedrungen verbundenen Ungleichheit stehen müssen (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 50; BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 34 f).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09; Beschluss v. 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05; Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 10).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09; Beschluss v. 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05; Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragssteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September 2014 - 7 LA 73/13; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.
  • BVerwG, 16.12.1996 - 4 B 218.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Persönlich verfaßte Rechtsmittelschrift und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    Diese sind vom Prozessbevollmächtigten zu erarbeiten; selbst eine Bezugnahme auf persönliche Ausführungen eines Mandanten ist diesem grundsätzlich verwehrt (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 4 B 218.96 -).
  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15
    Staatlich festgesetzte Entgelte für den Rundfunk könnten das Grundrecht der Informationsfreiheit nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1999 - 1 BvR 1013/99, juris, Rn 11; VerfGH München, Urteil vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII- 12, juris, Rn. 64).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1999 - 4 M 102/99

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ablehnung eines Antrags auf

  • VG Schleswig, 23.07.2018 - 4 B 39/18

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Gebührenfestsetzung

    Die Rundfunkbeitragspflicht von Wohnungsinhabern im privaten Bereich begegnet, wie bereits das BVerwG und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschieden haben, keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 18.03.2016, Az.: 6 C 6.15; Urteil vom 25.01.2017, Az.: 6 C 15/16, juris; Beschluss vom 05.04.2017, Az.: 6 B 48/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 03.03.2017, Az.: 6 B 15.17, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.03.2017, Az.: 3 LA 40/16, juris; Beschluss vom 26.04.2017, Az.: 3 LA 74/15, juris).
  • VG Schleswig, 26.03.2019 - 4 B 101/18

    Rechtsschutz gegen die Heranziehung zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen

    Die Rundfunkbeitragspflicht von Wohnungsinhabern im privaten Bereich begegnet, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden haben, keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 18.03.2016, Az.: 6 C 6.15; Urteil vom 25.01.2017, Az.: 6 C 15/16, juris; Beschluss vom 05.04.2017, Az.: 6 B 48/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 03.03.2017, Az.: 6 B 15.17, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.03.2017, Az.: 3 LA 40/16, juris; Beschluss vom 26.04.2017, Az.: 3 LA 74/15, juris).
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